Betriebsspezifische Betreuung DGUV Vorschrift 2
Als Unternehmer sind Sie durch die DGUV Vorschrift 2 zur Ermittlung und regelmäßigen Überprüfung der Relevanz und des Umfangs des betriebsspezifischen Teils der Betreuung verpflichtet. Dabei räumt Ihnen die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 einen individuellen Gestaltungsspielraum ein. Lassen Sie sich von unseren Experten beraten.
Arbeitsmedizinische Vorsorgen
Arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine individuelle Arbeitsschutzmaßnahme. Sie darf technische und organisatorische Arbeitsschutzmaßnahmen nicht ersetzen, kann diese aber wirksam ergänzen.
Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist, arbeitsbedingte Gesundheitsbeschwerden frühzeitig zu erkennen und arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten zu verhüten.