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Fahrerlaubnis-Verordnung

Torsten Hübner
Torsten Hübner

Geschäftsführer

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Fahrerlaubnis-Verordnung

Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist eine deutsche Bundesrechtsverordnung, die die Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für Personen regelt, die am Straßenverkehr teilnehmen.

In unserer Praxis bieten wir die Fahrtauglichkeitsuntersuchungen für Taxi-, Bus- und LKW-Fahrer an.

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und Fahrgastbeförderung (P-Schein)

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und Fahrgastbeförderung (P-Schein)

In unserer Praxis können Sie zeitnah die notwendige Führerscheinuntersuchung nach Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und Fahrgastbeförderung (P-Schein) durchführen lassen.

  • Ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
  • Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV
  • Gesichtsfeldprüfung (Perimetrie)
  • Konzentrations- und Reaktionstest nach Anlage 5.2 FeV

Kooperationspartner

  • Landesverband Hamburger Taxiunternehmer e.V.
    Süderstraße 153 a
    20537 Hamburg
    Online: https://www.taxi-lht.de
  • Mitglieder des Vereins erhalten bei uns einen Gutschein in Höhe von 10,- Euro

Landesverband Hamburger Taxiunternehmer

Erwerb oder Verlängerung des P-Scheins

  • Es muss immer ein Reaktionstest vorgelegt werden, bei einer Neubeantragung oder sobald jemand über 60 Jahre (Taxi) oder über 50 Jahre (Bus) ist.

  • Sobald allerdings eine Fahrgastbeförderung über einen Monat abgelaufen ist, wird dies nicht mehr als Verlängerung gesehen, sondern als Neubeantragung, weshalb dann wieder ein Reaktionstest fällig wird.

Ihren Termin für den LBV buchen Sie ganz einfach unter:
www.lbv-termine.de

Landesbetrieb Verkehr
Erwerb oder Verlängerung P-Schein

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Unsere Experten stehen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

Leben heißt Bewegung – Leben heißt Lernen – Es ist der Mensch, für den und mit dem wir arbeiten.

Torsten Hübner

Geschäftsführer